
Fragen & Antworten zur LifeGuard Akustikversicherung
Mit der LifeGuard Akustikversicherung Sie im Ernstfall optimal abgesichert gegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl und profitieren von umfassendem Schutz für Ihre Hörgeräte. Wir beantworten Ihnen die häufig gestelltesten Fragen zu diesem Hallmann-Service.
Hinweis: Bitte beachten Sie für den vollen Umfang Ihres Versicherungsschutzes sowie etwaige Vertragsausschlüsse das Informationsdokument zu Ihrem Versicherungsprodukt sowie die allgemeinen Vertragsbedingungen.
Wir beraten Sie gerne persönlich in einem Hallmann Fachgeschäft.

Häufig gestellte Fragen
Die LifeGuard Akustikversicherung kann von jeder volljährigen Person mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Voraussetzung ist der Kauf eines Hörgeräts in einem Hallmann Fachgeschäft.
Versichert ist das in Ihrer Versicherungsbestätigung angegebene Hörgerät einschließlich Otoplastik sowie (falls vorhanden) eine Fernbedienung.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Kauf des versicherten Hörgeräts. Der eigentliche Versicherungsschutz startet zu dem in der Versicherungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt – spätestens jedoch mit der Übergabe des Hörgeräts, sofern die Zahlung fristgerecht erfolgt.
Die LifeGuard Akustikversicherung läuft über eine feste Dauer von vier Jahren.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Im Schadensfall erfolgt die Leistungsabwicklung jedoch ausschließlich in Deutschland.
Die LifeGuard Akustikversicherung leistet Versicherungsschutz für Schäden aufgrund von:
- Beschädigungen (inkl. Bruch; infolge einer plötzlichen und unvorhersehbaren äußeren Einwirkung; Bedienungsfehler)
- Zerstörungen (Totalschaden des Hörgeräts, infolge einer plötzlichen und unvorhersehbaren äußeren Einwirkung)
- Verlust (einfaches Abhandenkommen oder Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub)
Die konkrete Art der Entschädigung richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem gewählten Tarif.
Teilschaden: Uneingeschränkte Anzahl an Reparaturen bis insgesamt maximal 2.000€ (LifeGuard Akustik) / 3.500€ (LifeGuard Akustik 100%) während der Laufzeit von 4 Jahren.
Totalschaden: Im Falle eines Verlustes, Diebstahls oder Totalschadens wird das Hörgerät durch ein Hörgerät gleicher Art, Qualität und Funktionen ersetzt. Es werden 60% (LifeGuard Akustik) / 80 % LifeGuard Akustik 100%) der Versicherungssumme ersetzt. Sollte das gleiche Modell nicht mehr lieferbar sein, entscheidet Optik Hallmann GmbH über das Ersatzmodell.
Selbstbehalt:
- LifeGuard Akustik:
- Bei Reparaturen: 20% der Reparaturkosten.
- Bei Verlust und Totalschaden: 40 % der Versicherungssumme.
- LifeGuard Akustik 100%:
- Bei Reparaturen: kein Selbstbehalt.
- Bei Verlust und Totalschaden: 20 % der Versicherungssumme.
- Sie müssen den Schadensfall innerhalb von 14 Tagen, unter Vorlage der Bestätigung des Beitritts zur Versicherung und der Kaufrechnung Ihrem Optik Hallmann GmbH Fachgeschäft melden, in dem Sie das Produkt gekauft haben.
- Schäden durch Diebstahl, Sabotage, Vandalismus, Raub, Plünderung, Einbruchdiebstahl oder durch vorsätzliche Beschädigung durch Dritte sind unverzüglich – unter detaillierter Angabe der zerstörten oder beschädigten Geräte – der nächsten, erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer oder dessen Beauftragten (Optik Hallmann GmbH Fachgeschäft) eine Kopie der Anzeige zu übersenden.
- Schäden durch Abhandenkommen (Verlieren) sind beim zuständigen Fundbüro am Verlustort anzuzeigen und dem Beauftragtem (Optik Hallmann GmbH) hierüber einen entsprechenden Nachweis auszuhändigen.
- Sie sind verpflichtet, korrekte und vollständige Informationen über die Umstände der Ereignisse und das Ausmaß des Schadens bereitzustellen. Sie müssen alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Folgen des Schadensfalls zu verhindern und zu begrenzen. (Suche der Hörgeräte)
- Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen und der Versicherer dadurch einen Schaden erleidet, kann der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Wenn Sie diese Verpflichtungen in der Absicht nicht erfüllen, den Versicherer in betrügerischer Absicht zu täuschen, ist der Versicherer leistungsfrei.
- Im Übrigen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hörgeräteversicherung LifeGuard Akustik (AVB-Hörgeräte 12/205)
Die Versicherung greift in folgenden Punkten nicht:
- Schäden, für die der Hersteller oder Verkäufer als solcher gesetzlich oder vertraglich haftet (Gewährleistungsschäden)
- Schäden als Folge von Feuer und Elementarereignissen
- Schäden aufgrund von kriegerischen oder terroristischen Ereignissen und Unruhen aller Art und den dagegen ergriffenen Maßnahmen sowie aufgrund von
Naturkatastrophen - Schäden als Folge von Veränderungen der Atomkernstruktur
- Schäden infolge behördlicher Verfügung, Konfiskationen oder Streik
- Schäden, verursacht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln
- Schäden, bei denen die versicherte Person nicht in der Lage ist, den Schadennachweis zu erbringen
- von einem Dritten verursachte Beschädigungen
- Schäden, bei welchen der Reparaturprozess nicht über Optik Hallmann GmbH abgewickelt wird;
- Schäden als Folge von dauernden, vorhersehbaren Einflüssen wie Alterung, Abnützung, Verschleiß, Korrosion oder übermäßiger Verschmutzung
- Schäden verursacht durch Reparatur-, Wartungs-, Instandsetzungs- oder Reinigungsarbeiten
Im Falle einer Reklamation:
Jede Reklamation muss zuerst an das Optik Hallmann GmbH Fachgeschäft gerichtet werden, in der das Hörgerät und der Versicherungsschutz erworben worden ist. Falls die versicherte Person mit der Antwort des Optik Hallmann GmbH Fachgeschäfts nicht zufrieden ist, kann sie eine Reklamation an den Administrator richten:
Mediationsabteilung von QOVER NV
Rue du Commerce 31
1000 Brüssel
Belgien
Per E-Mail an mediation@qover.com
Telefonisch unter +49 800 000 42 24
Die versicherte Person erhält innerhalb von 5 Werktagen eine schriftliche Bestätigung überden Eingang der Reklamation. Nach der Prüfung der Reklamation erhält die versicherte Person innerhalb von 6 Wochen eine endgültige schriftliche Antwort auf ihre Reklamation.
Versicherer: Die Helvetia Global Solutions Ltd ist ein Versicherungsunternehmen mit Sitz an der Aeulestrasse 60, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, und wird von der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein beaufsichtigt. Die Helvetia Global Solutions Ltd ist im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in Deutschland zur Erbringung von Versicherungsleistungen berechtigt und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter der Registrierungsnummer BaFin-ID 10007997 registriert.
Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. Im Streitfall ist das Gericht am Ort Ihres Wohnsitzes zuständig.
Helvetia verarbeitet personenbezogene Daten gemäß ihren „Hinweisen zum Datenschutz“, deren jeweils aktuelle Version unter https://www.helvetia.com/datenschutz abrufbar ist.
Angaben zum Schadensfall werden zum Zweck der Schadensregulierung von Optik Hallmann GmbH übermittelt und aufbewahrt. Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten aufgenommen. Die Bestimmungen von Optik Hallmann GmbH sind unter https://www.optik-hallmann.de/datenschutz abrufbar.
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Weitere Informationen zur LifeGuard Akustikversicherung
Sie möchten sich einen umfassenden Überblick über unsere Hörgeräteversicherung verschaffen? Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Versicherungsleistungen, den Versicherungsoptionen sowie zum Ablauf – übersichtlich und verständlich zusammengefasst.

Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne rund um die LifeGuard Akustikversicherung. Vereinbaren Sie gleich einen Termin in Ihrem Hallmann Fachgeschäft – direkt online oder telefonisch unter 0800/412 6000.
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